Blücherstr. 10 in 50733 Köln
Tel: 0151 – 403 121 29
info@praxis-hovermann.de
Meine Praxis liegt im Herzen von Köln-Nippes, Blücherstrasse 10 (Eingang Yorckstraße), 3 Minuten Fußweg von der U-Bahnhaltestelle „Florastraße“ (Linien 12 & 15) entfernt.
Ich arbeite mit Erwachsenen und Jugendlichen.
Kosten
| Einzeltherapien | 110,- € / 50 Minuten |
|---|---|
| doppelte Therapiestunden | 220,- € / 100 Minuten |
| Einzel-Supervision | 120,- € (50 Minuten) oder 240,- € (100 Minuten) |
| Einzel-Lehrtherapie | 100,-€ / 50 Minuten |
| Kleingruppen-Lehrtherapie | 180,-€ (90 Minuten) oder 300,-€ (180 Minuten) |
Die Frequenz der Stunden richtet sich nach den Erfordernissen Ihres Prozesses, nach Ihren Bedürfnissen und wird selbstverständlich in individueller Absprache mit Ihnen vereinbart.
Eventuelle Kostenerstattungsmöglichkeiten
I.d.R. ist mein therapeutisches Angebot eine Selbstzahler-Leistung, es bestehen jedoch einige Möglichkeiten der Kostenerstattung (zumindest teilweise), die Sie für sich prüfen können.
Private Krankenversicherung
Aufgrund meiner Zulassung als „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ erstatten private Krankenversicherungen die Kosten zumindest, wenn Sie für Heilpraktiker-Leistungen und darin für „Psychotherapie als Heilpraktiker-Leistung“ versichert sind.
Da dies von Ihrem individuellen Vertrag abhängt, kann ich hier keine pauschalen Angaben dazu machen, sondern Sie müssten sich darüber bei Ihrer Versicherung selbst informieren.
In diesem Fall liegt die Gebührenordnung der Heilpraktiker (GeBüH) zugrunde. Kontaktieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse, um die Übernahme der Therapiekosten abzuklären.
Berufsgenossenschaften
Liegt die Ursache der psychischen Beeinträchtigung bzw. Erkrankung in einer im beruflichen Zusammenhang erlittenen Schädigung (z.B. Arbeitsunfall), so kann eine Finanzierung über die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft (BG) erfolgen.
Erkundigen Sie sich dann bitte entsprechend dort.
Nach dem Opferentschädigungsgesetz
Bei psychischen Beeinträchtigungen infolge erlittener krimineller Handlungen, kann die Finanzierung der Psychotherapie evtl. im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes (hierzu muss ein sog. OEG-Antrag gestellt werden) bei dem zuständigen Versorgungsamt (LVR) beantragt werden.
Im Rahmen der Eingliederungshilfe
Im Rahmen der Eingliederungshilfe (Sozialamt / Jugendamt) ist eine Kostenerstattung möglich. Dafür müssen Sie selbst dort einen Antrag stellen, wenn folgende Kriterien vorliegen:
- Es liegt eine Beeinträchtigung vor, die Ihre seelische, geistige oder körperliche Gesundheit betrifft.
- Sie sind durch diese Beeinträchtigung an Ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben essentiell ver-/behindert (Arbeit, Einkaufen, Kultur, Kommunikation…).
- Sie sind bereits länger als 6 Monate oder werden länger als 6 Monate ver-/behindert sein.
- Ihre Krankenkasse erstattet keine Kosten für eine kunsttherapeutische Behandlung.
- Ihre Beeinträchtigung kann nachvollziehbar durch andere – von Ihrer Krankenkasse gezahlten – therapeutischen Angebote nicht genügend behandelt werden.
- Ihre Beeinträchtigung kann nachvollziehbar und laut einer schriftlichen Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes nur durch eine kunsttherapeutische Behandlung ergänzend oder ausschließlich genügend behandelt werden.
Falls alle diese Punkte zutreffen könnten, besprechen wir das weitere Procedere im Erstgespräch.
Gesetzliche Krankenkassen
Aufgrund meiner Anerkennung als „Anthroposophische Kunsttherapeutin“ war bis Ende 2026 die Kostenerstattung bei einigen gesetzlichen Krankenkassen möglich: bei der SECURVITA BKK und bei den Krankenkassen, die an der ‚IV-Versorgung‘ mit Anthroposophischer Medizin teilnahmen.
Durch die aktuellen sog. ‚Sparmaßnahmen‘ im Gesundheitswesen ist diese Möglichkeit derzeit gestrichen. Ergibt sich Neues hierzu, dann aktualisiere ich es hier unmittelbar.